Gerichtsurteil in Sachen Schulhof-Nutzung

27.01.2025

Stadt gewinnt Rechtsstreit um die Nutzung des Schulhofes in Lautzkirchen

Mit dem in der letzten Woche vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes ergangen Urteil wird der bereits seit 2021 laufende Rechtsstreit um die Nutzung des von der Stadt erneuerten und mit Spielgeräten ausgestatteten Schulhofes an der Grundschule in Lautzkirchen vorläufig beendet. Gegen das Urteil, das die Haltung der Stadt vollumfänglich bestätigt und die Klage eines Anwohners gegen die Schulhof-Nutzung abweist, kann noch bis zur endgültigen Rechtskraft am 14. Februar 2025 die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes beantragt werden. Dies ist ein guter Tag für die Kinder in Lautzkirchen“, so der für die Schulen und Nachmittagsbetreuung zuständige Beigeordnete Guido Freidinger in seiner ersten Stellungnahme zu dem Urteil. Und weiter: „Mit diesem Urteil siegt das Gemeinwohl gegenüber dem Privatinteresse und viele Kinder und Eltern werden sich darüber freuen“.

Zur Erinnerung: Die Stadt Blieskastel hatte auf Wunsch der Kinder, Eltern und Lehrerschaft, den nach Abriss des baufälligen alten Spielgerätes, etwas trostlos gewordenen Schulhof mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Dagegen hatte ein Nachbar zunächst durch eine einstweilige Anordnung einen Baustopp und nach Erteilung der Baugenehmigung und Fertigstellung des Spielplatzes schließlich eine Klage gegen eine vermeintlich rechtswidrige Nutzung angestrebt. In dem nun vorliegenden Urteil wird die Haltung und das Vorgehen der Stadt voll umfänglich bestätigt: „Ausweislich der Betriebsbeschreibung zum Bauschein vom 4.4.2023, mit welchem der Beklagten (Stadt) die Nutzung einer Fläche als schuleigener Spielplatz an der Grundschule Lautzkirchen genehmigt wurde, dient die circa 156 m² große Teilfläche des Schulhofes während den Schulzeiten werktags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr als Aufenthaltsbereich zum einen für die Schulkinder in den Pausenzeiten als auch am Nachmittag für die im Rahmen der freiwilligen Ganztagsschule betreuten Schulkinder. Darüber hinaus dient die Fläche nach 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr als Spielbereich für Kinder (bis zwölf Jahre). Die sich auf einer angrenzenden Teilfläche des Schulhofes befindlichen Parkplätze stehen den Nutzern der Mehrzweckhalle im Rahmen der dort stattfindenden kulturellen, privaten und sportlichen Veranstaltungen zur Verfügung. Dies ist in der Regel werktags ab 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich und an den Wochenenden bei stattfindenden Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle und auf der dazugehörigen Außenfläche jeweils von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr, darüber hinaus nach Absprache mit der Stadtverwaltung“, heißt es auf den Seiten 2 und 3 des Urteils. Nachdem die Stadt auf diese Nutzungsregeln, durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich verweist, sieht das Gericht auch keinerlei Anspruch gegen die Stadt Blieskastel auf die (in der Klage) geltend gemachten beziehungsweise weitergehenden Maßnahmen zur Nutzungseinschränkung (Seite 19 des Urteils). Damit wird die Haltung und Vorgehensweise der Stadt voll umfänglich bestätigt.