Schiedspersonen für die Stadt Blieskastel
Meinungsverschiedenheiten, Interessenkonflikte, Streitigkeiten,… nicht selten eskalieren Auseinandersetzungen und die beteiligten Kontrahenten landen vor Gericht. Damit es erst gar nicht so weit kommt, können zur Vermittlungsfunktion und Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten die Dienste von Schiedspersonen in Anspruch genommen werden. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich dabei zunächst auf vermögensrechtliche Ansprüche, also auf Ansprüche, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind oder deren Gegenstand in Geld schätzbar ist, wie beispielsweise das Verlangen der Herausgabe einer Sache, sowie auf Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht. Ausgenommen sind Streitigkeiten der Arbeitsgerichte und familienrechtliche Streitigkeiten, auch wenn sie vermögensrechtliche Ansprüche betreffen.
Im August 2020 wiederernannt wurde Christine Bachmann, die das Amt als Schiedsfrau für den Bezirk Blieskastel bereits seit August 2010 innehat. Ihre Vertretung obliegt Joachim Wollschläger. Die beiden Schiedspersonen nehmen ihre Aufgabe i.d.R. im Rathaus von Blieskastel wahr. Telefonische Terminabsprachen können telefonisch vereinbart werden