Der Winter kann kommen

08.11.2024

Der Bereitschaftsdienst der Stadt Blieskastel ist durchgeplant, gut aufgestellt und jederzeit einsatzbereit.

Ein Szenario, das man kennt und oftmals fürchtet: Nach dem Aufwachen morgens ein Blick aus dem Fenster und – oh Schreck – über Nacht hat der Winter Einzug gehalten, sei es mit Schnee oder überfrorenen, spiegelglatten Straßen. Für die einen ist das ein der Jahreszeit entsprechend schönes, doch insbesondere für die auf ihre Autos angewiesenen Verkehrsteilnehmer ein eher unangenehmes Szenario. Da beruhigt es zu wissen, dass im Falle eines Falles, noch während die Meisten in ihren Betten schlummern, bereits vielerorts Winterdienste unterwegs sind, um das Schlimmste zu verhindern. So auch in Blieskastel.

Bei entsprechender Wetterprognose bzw. Glättemeldung beginnt für das Blieskasteler Bereitschaftsteam der Dienst in der Regel bereits um drei Uhr in der Nacht. Im Rahmen von Kontrollfahrten wird vorab die Straßensituation überprüft, bevor, je nach Situation, entsprechende Aktionen veranlasst werden. Zur Unterstützung des städtischen Winterdienstes sind auch Fremdfirmen mit im Einsatz. Der Fahrstreudienst des Baubetriebshofes ist mit drei Kleintraktoren sowie einem LKW unterwegs, hinzu kommen zwei Fremdfirmen mit vier weiteren Traktoren. In den Fahrstreudienst sind somit fünf städtische sowie vier weitere externe Mitarbeiter eingebunden und ab vier Uhr im Falle eines Falles dann auch weitere 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handstreudienst im Einsatz. Insgesamt sorgen 52 Personen für den Kampf gegen Eis und Schnee in Blieskastel.

Christoph Harz, Einsatzleiter Winterdienst beim städtischen Baubetriebshof, erklärt, dass Schulen, Kindergärten, Bushaltestellen sowie dahin führende Bürgersteige, außerdem natürlich Landstraßen, stark befahrene Seitenstraßen, gefährliche Steigungen, Feuerwehr- und Rettungsdienstzufahrten und die Kurklinik Priorität haben. Harz bemängelt, dass Einsätze leider immer wieder durch am Straßenrand abgestellte Fahrzeuge behindert werden – insbesondere problematisch, wenn der sperrige Schneepflug unterwegs ist. Seine Bitte daher an alle Anwohner, bei gemeldetem Wintereinbruch ihre Fahrzeuge möglichst in hauseigenen Einfahrten (sofern vorhanden) abzustellen und nicht am Straßenrand zu parken. Zudem werde leider immer wieder festgestellt, dass auf die vom Winterdienst bereits geräumten Straßen seitens der Anwohner wieder Schnee geschaufelt werde, was nicht zulässig sei. Von den Bürgersteigen entfernter Schnee gehöre im Höchstfall an den Straßenrand (Rinne) oder etwaig vorhandenes angrenzendes Gelände außerhalb der Straßen und Gehwege. Die weiße Pracht einfach auf die Straße zu schaufeln, stelle einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und sei somit sogar strafbar, erläutert der Einsatzleiter. Auf der Webseite der Stadtverwaltung sind hierzu sowie zur Schneeräumpflicht auf öffentlichen Gehwegen entsprechende Informationen zu finden. Ansonsten sei man gut gerüstet, das Streugut-Silo mit 500 Kubikmeter Streusalz bestens gefüllt, für den Handstreudienst stünden bereits zahlreiche Paletten mit Streusalz-Säcken zu Verfügung, so der Einsatzleiter.

„Der kommunale Winterdienst ist eine bedeutsame und verantwortungsvolle Aufgabe, verbunden mit hohen Anforderungen im Hinblick auf Planung, Organisation, logistischen Aufwand, Ausführung und Dokumentation. Zudem stellt sie für die Involvierten oftmals eine große Belastung und somit auch ein großes Stresspotential dar. Die Teams müssen sehr früh auf den Beinen sein, die Lage beurteilen, dann gegen Zeit und Wetter arbeiten“, weiß auch der Blieskasteler Verwaltungschef Bernd Hertzler. „Das kann man nicht vollumfänglich planen, der Einsatz hängt immer von der jeweils gegebenen Situation ab, in der man dann auch kurzfristig Entscheidungen treffen muss. Ein herzliches Dankeschön daher wie in jedem Jahr an unser engagiertes Team, das während der kalten Jahreszeit auch diesmal dafür sorgen wird, dass viele Straßen und Wege befahr- und begehbar bleiben“. (ub)


Die Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung (Schneeräumung) ist als adobe-acrobat-pdf-Dokument auf dieser Webseite zu finden unter "Bau- und Planungsdezernat", zur Weiterleitung bitte Text anklicken.