Die Eiche musste aufgrund der schlechten Vitalität aus dem Baumbestand entfernt werden. Ein Großteil der Krone war bereits abgestorben, so dass die Bruchsicherheit nicht mehr gegeben war. Zudem wurden an der Eiche mehrere Fruchtkörper vom Eichenfeuerschwamm festgestellt, die sich unter dem dortigen Efeu erst nach der Fällung bemerkbar gemacht hatten. Der Eichenfeuerschwamm verursacht eine Weißfäule. Diese kann über einen längeren Zeitraum auch das Kernholz angreifen und somit die Bruchgefahr erhöhen. Trotz extrem widriger Wetterbedingungen garantierten Kran- und Baumkletterfirma einen reibungslosen Ablauf. Geplant und koordiniert wurde die Maßnahme vom städtischem Gartenbaumeister und zertifizierten Baumkontrolleur. Die Forstverwaltung sorgte während der gesamten Maßnahme für die Verkehrssicherung. Die Maßnahme wurden gegen ca. 16 Uhr abgeschlossen.
Wissenswertes zum Thema Efeu:
Der Fall in Lautzkirchen zeigt deutlich, dass Efeu an Bäumen die Baumkontrolle maßgeblich erschwert. Unter Umständen macht es eine abschließende Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit des Baumes unmöglich. Deshalb stellt sich immer wieder die Frage, ob Efeu oder anderer Fremdbewuchs bei der Baumkontrolle entfernt werden muss oder nicht. Und wenn es entfernt werden muss, inwieweit dies zur Regelkontrolle gehört. Bei Straßenbäumen an stark befahrenen Straßen, wie z. B. der Neunkircher Straße sowie an Verkehrsknotenpunkten sollte der Efeubewuchs für die Baumkontrolle soweit entfernt werden, dass eine Beurteilung des Baumes möglich ist. Dennoch kann nicht bei jeder Baumkontrolle eines mit Efeu bewachsenen Baumes die Entfernung des Efeus verlangt werden. Auch hier ist entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht, eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen. Mit Sicherheit ist die Entfernung von Efeu zur genaueren Kontrolle immer dann erforderlich, wenn ein Baum besonders an exponierten Standorten bereits Vitalitätsmängel, Schäden oder Auffälligkeiten aufzeigt. Ansonsten kommt es neben dem Standort auf den dortigen Verkehr, die Verkehrserwartung und die Zumutbarkeit der Maßnahmen an. Niemand wird grundlos an Waldrändern, die an wenig befahrene Straßen angrenzen, eine Entfernung des Efeubewuchses zur Baumkontrolle fordern. Efeu dient nämlich auch in vielen Fällen als Schutz-, Brut und Nährgehölz für viele Insekten- und Vogelarten.
(at)